Wirtschaft und Menschenrechte
UN-Leitprinzipien Wirtschaft und Menschenrechte
Nach den Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen tragen Unternehmen Verantwortung für die Einhaltung der Menschenrechte im Rahmen ihrer Geschäftsbeziehungen und Lieferketten. Demnach sollten sie dafür Sorge tragen, dass auch ihre Tochterunternehmen und Zulieferer die Menschenrechte achten. Doch die UN-Leitprinzipien sind nicht verbindlich und die wenigsten Unternehmen setzen bislang die Vorgaben um.
Beteiligung an Menschenrechtsverletzungen
Auch wenn viele der Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden in anderen Regionen der Erde, oftmals im Globalen Süden, passieren, sind dennoch Unternehmen mit Sitz in Deutschland und innerhalb der EU immer wieder daran beteiligt. Sie verarbeiten Rohstoffe, für deren Abbau Menschen vertrieben und Gewässer verschmutzt werden. Sie lassen in Fabriken des Globalen Südens unter ausbeuterischen Bedingungen produzieren. Sie exportieren Waffen in Krisengebiete, Überwachungstechnologie an autoritäre Regime und hochgiftige Pestizide in Länder mit schwacher Umweltgesetzgebung oder -überwachung.
Staaten in der Verantwortung
Die Staaten müssen dafür sorgen, dass Unternehmen die Menschenrechte auch in ihren Auslandsgeschäften achten – durch Regulierung, Sanktionierung von unternehmerischem Fehlverhalten und Gewährung von effektivem Rechtsschutz für Betroffene. In nationalen Aktionsplänen, wie dem 2016 von der Bundesregierung verabschiedeten Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP), haben etliche Länder Marschrouten zur Umsetzung vorgelegt. Nachdem England, Frankreich und die Niederlande bereits entsprechende Gesetze erlassen hatten, wurde 2021 mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) nun auch in Deutschland erstmalig eine verbindliche Regelung geschaffen.
Kein Wettbewerbsvorteil bei Menschenrechtsverletzungen!
Dieser Schritt war längst überfällig: Erfahrung aus den letzten Jahrzehnten sowie verschiedene Studien hatten gezeigt, dass es nicht ausreicht, auf Freiwilligkeit zu setzen. Je niedriger die Produktionskosten, desto besser kann sich ein Unternehmen auf dem Markt behaupten und desto höher die Gewinnaussichten. Deshalb versuchen viele Unternehmen, die Arbeits-, Sicherheits- und Umweltstandards so niedrig wie möglich zu halten. Die Folgen sind immer wieder tödliche Unfälle, Umweltkatastrophen und schwere Menschenrechtsverletzungen. Für Unternehmen, die sich genuin sozial und ökologisch verantwortlich aufstellen (wollen), entsteht daraus ein entscheidener Wettbewerbsnachteil, oder umgekehrt: Unternehmen, die Verletzungen von Arbeits- und Menschenrechts- oder Umweltstandards in Kauf nehmen, werden dafür wirtschaftlich belohnt! Um dieses Dilemma aufzuheben, braucht es ein (globales) level-playing-field.
Am Start, aber noch nicht am Ziel!
Das deutsche Lieferkettengesetz ist ein erster Schritt, doch zum einen weist es noch zu viele schwerwiegende Lücken auf: Erstens greift es nur für Unternehmen ab 3000 bzw. ab 1000 Beschäftigten. Zweitens umfasst es nur die letzte Etappe in der Lieferkette (Unternehmen - direkter Zulieferer), d. h. sieht nur in substantiierten Fällen eine Sorgfaltspflicht auch für die Lieferantenbeziehungen in den früheren Stadien der Wertschöpfung vor, in denen in der Regel die meisten Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden stattfinden. Drittens beinhaltet es keine zivilrechtliche Haftung im Fall von eingetretenen Schäden; Betroffene haben somit kaum eine Möglichkeit, eine Entschädigung erfolgreich einzuklagen. Viertens erkennt es Umweltschäden nur an, wenn sie unmittelbar Menschenrechte verletzen, und bezieht sich zudem nur auf einen kleinen Ausschnitt internationaler Abkommen; Klimaschutz bleibt vollkommen außen vor. Zum anderen gilt es nur für in Deutschland tätige Unternehmen. Um die tagtäglich im Rahmen von Unternehmenshandeln verübten eklatanten Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden in den globalen Lieferketten aber wirksam und großflächig eindämmen zu können, braucht es dringend eine starke Regelung auf EU-Ebene.
Nächster Schritt: Ein starke Regelung auf EU-Ebene!
Im Februar 2022 hat die EU-Kommission einen Entwurf für ein EU-Lieferkettengesetz vorgelegt, der über das deutsche Gesetz hinausgeht, aber deutlich hinter dem im März 2021 durch das Europaparlament mit großer Mehrheit beschlossenen Legislativbericht zurückbleibt und viele Schlupflöcher enthält, wie zahlreiche zivilgesellschaftliche Organisationen aus Deutschland und Europa kritisieren (siehe Stellungnahme der Initiative Lieferkettengesetz). Innerhalb Deutschlands setzt sich die Initiative Lieferkettengesetz mit der Kampagne "Yes EU can" für starke Nachbesserungen ein. Mit Ihrer Unterschrift unter eine Petition an Bundeskanzler Scholz können Sie ihn auffordern, sich für ein wirksames EU-Gesetz innerhalb der EU einzusetzen.
Und dann das UN-Abkommen Wirtschaft und Menschenrechte
Seit einigen Verhandlungen finden Verhandlungen für ein verbindliches Abkommen zu Wirtschaft und Menschenrechten in der UN (UN Treaty) statt. Die UN Treaty Alliance Deutschland fordert die deutsche Bundesregierung auf, sich zukünftig entschieden für die Verabschiedung eines starken Abkommens stark zu machen.